Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude; KfW-Zuschuss Nr. 458; Fassung Juli 2026)
Mehr regenerative Energien fördern: Das ist das Ziel der Bundesregierung. Deshalb wird der Austausch hin zu oder die Ergänzung von Heizungen um regenerative Energien bezuschusst. Das Programm zur Förderung für das „Heizen mit erneuerbaren Energien“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, gibt es seit dem 1. Januar 2020 und wurde seitdem mit Änderungen immer wieder verlängert. Aktuell betreut die KfW unter der Zuschuss-Nummer 458 die Heizungsförderung für Privatpersonen und Wohngebäude.
Diese Förderung wurde im Rahmen des BEG im Juli 2026 verändert und die neuen Fördersätze bis 2030 festgelegt. Für die meisten Einkommensgruppen sinkt die Förderung kontinuierlich. Deshalb lohnt sich eine zeitnahe Antragsstellung. Übrigens: Sie haben 36 Monate ab Zusage der KfW Zeit, das Vorhaben vollständig umzusetzen. Bitte beachten Sie auch: Es gibt aktuell eine große Nachfrage.
Wir beraten zu den aktuellen Fördersätzen und unterstützen auf Wunsch auch bei der Antragsstellung. Wollen Sie wissen, was Sie beim Heizungstausch mit Hilfe von Zuschüssen sparen können? Dann kontaktieren Sie uns!