Die Bundesregierung hat die die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für die Heizungssanierung (KfW Zuschuss Nr. 458) verändert und die Fördersätze für bestimmte Einkommensklassen erhöht. Für andere wiederum sinken die maximalen Fördersätze. Temm Haustechnik berichtet über die neuen Förderbedingungen für die Heizungssanierung in Wohngebäuden von Privatpersonen.
Anfang Juli hatte der Haushaltsausschuss geänderte Förderbedingungen beschlossen. Sie sind am 21. Juli in Kraft getreten. Die positive Nachricht: „Für bestimmte Einkommensgruppen ergibt sich in diesem Jahr sogar eine Verbesserung“, erklärt Oliver Temm, Geschäftsführer von Temm Haustechnik und zertifizierter Energieberater.
Maximalbetrag der förderfähigen Kosten sinkt kontinuierlich
Diese Veränderungen wurden beschlossen: „Der maximale Betrag der förderfähigen Kosten wurde bereits in diesem Jahr von 30.000 auf 28.000 Euro abgesenkt und wird dann halbjährlich um je 750 Euro jeweils zum 1. Februar und 1. Agust gekürzt werden“, berichtet Oliver Temm. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wurde bereits um 4 Prozentpunkte auf 16 Prozent abgesenkt und wird um weitere 4 Prozentpunkte jeweils zum 1. Februar und 1. August eines jeden Jahres abgesenkt, bis er schließlich zum 1. Agust 2028 entfällt. „Anhand einer Berechnungstabelle ist es uns möglich die Fördersätze im Rahmen der Beratung exakt im Vorfeld zu ermitteln“, sagt Temm.
Für diese Einkommensklasse steigt in diesem Jahr der Fördersatz
Die neue Berechnungstabelle bedeutet für fast alle Einkommensgruppen, dass sie weniger Fördermittel erhalten. Lediglich Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro (mit Kind 40.000 Euro) profitieren zunächst von einem Plus an Fördermitteln. Sie erhalten im Jahr 2026 bis zu 22.400 Euro als Höchstfördersumme, statt bisher bis zu 21.000 Euro. Dies betraf in der Vergangenheit rund 20 Prozent der Anträge pro Jahr. Mit der Erhöhung auf 40.000 Euro Jahreshaushaltseinkommen mit Kind könnte die Zahl nun steigen.
Zeitnah eine Förderung beantragen, kann sich nach wie vor lohnen
Bei den weiteren Fördersätzen verhält es sich 2026 wie folgt: Haushalte bis 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen (mit Kind 50.000 Euro) erhalten in diesem Jahr noch bis zu 19.600 Euro, Haushalte bis 50.000 Euro Einkommen (mit Kind 60.000 Euro) können bis zu 15.680 Euro erhalten und Haushalte über 50.000 Euro (mit Kind über 60.000 Euro) bis zu 12.880 Euro Förderhöchstsumme.
In den kommenden Jahren sinken die Fördersätze und Höchstsummen kontinuierlich. „Wer also plant, sich eine umweltfreundliche, förderfähige Heizung, wie zum Beispiel eine Wärmepumpe einbauen zu lassen, sollte den Antrag möglichst zeitnah stellen“, erklärt Oliver Temm. „Mit unserem Fördermittelservice beraten wir gerne und beantragen die Fördermittel für Sie.“
Bis zu 28.000 Euro der Investitionskosten werden maximal bezuschusst
Allerdings ist die Höhe der maximal förderfähigen Investitionskosten im aktuellen Förderprogramm auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit oder ein Einfamilienhaus begrenzt. In einem Gebäude mit mehr Wohneinheiten erhöhen sich die Zuschüsse. Jeweils 15.000 Euro gibt es für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Den Einkommensbonus und den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es dabei immer nur für die selbst bewohnte Wohnung, auch in einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus. Für die weitere Wohneinheit erhöht sich die Förderhöchstsumme durch die Grundförderung um 30 Prozent. „Ich habe auch weiterhin die Möglichkeit, Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen zu beantragen, um beispielsweise die Heizung zu optimieren oder die Anlagentechnik zu erneuern.“









