Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude; KfW-Zuschuss Nr. 458): Auch nach dem Beschluss des neuen Heizungsgesetzes gibt es 2024 Fördermittel für den Heizungstausch. Energieberater Oliver Temm mit den Einzelheiten.
Klimafreundliches Heizen, zum Beispiel mit einer Wärmepumpe, ist gut für das Klima und verringert die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus anderen Ländern. Gleichzeitig reduziert eine Wärmepumpe durch ihre höhere Effizienz den Energieverbrauch und das auch bei niedrigen Umgebungstemperaturen, wie aktuelle Studien zeigen. Auch die Bundesregierung will, dass möglichst viele Haushalte auf die sparsamere Wärmepumpe umrüsten und hat deshalb das neue Heizungs-Gesetz auf den Weg gebracht. Darin vorgesehen sind auch wieder Fördermittel.
Die gibt es übrigens schon seit 2020 im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude von der Bafa. „Seit dieser Zeit haben wir zahlreiche Heizungsanlagen erneuert und die Kunden sind sowohl mit den Fördermitteln als auch mit dem Einsparpotential ihrer neuen Wärmepumpe mehr als zufrieden“, berichtet Oliver Temm, Inhaber von Temm Haustechnik und Energieberater. Für seine Kunden beantragt er auch diese Fördermittel und kümmert sich um die Abwicklung. Diesen Service bietet er auch für das aktualisierte Programm.
Erfolgreiches Förderprogramm zum Heizungstausch wird 2024 fortgesetzt
„Wer ab 2024 seine Heizung auf erneuerbare Energien umstellt oder eine klimafreundliche Heizung einbaut, kann erneut von Fördermitteln der Bundesregierung profitieren“, berichtet Temm. Und die Förderung sei umfassend. „Alle Maßnahmen zum Einbau eines neuen Heizsystems werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude mit einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Kredit gefördert.“
Bis zu 70 Prozent der Projektkosten können gefördert werden
„Es wird eine Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der Kosten geben“, erklärt Temm. „Zudem profitieren alle, die ihre alte fossile Heizung tauschen von einem zusätzlichen Bonus von 20 Prozent.“ Für Haushalte mit einem geringeren Einkommen gebe es eine zusätzliche Unterstützung: „Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich erhalten noch einmal einen Bonus in Höhe von 30 Prozent.“ Diese Boni können miteinander kombiniert werden. Die Förderung darf jedoch 70 Prozent der Kosten nicht übersteigen.
Bis zu 30.000 Euro der Investitionskosten werden maximal bezuschusst
Allerdings ist die Höhe der maximal förderfähigen Investitionskosten im aktuellen Förderprogramm auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit oder ein Einfamilienhaus begrenzt. „Bei einem maximal möglichen Fördersatz von 70 Prozent kann hier der Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch 21.000 Euro betragen“, erklärt Oliver Temm. In einem Gebäude mit mehr Wohneinheiten erhöhen sich die Zuschüsse. „Ich habe auch weiterhin die Möglichkeit, Zuschüsse für weitere Effizienzmaßnahmen zu beantragen, um beispielsweise die Heizung zu optimieren oder die Anlagentechnik zu erneuern.
Neben der Wärmepumpe werden auch andere Heizarten gefördert
Eine Frage stellen sich derzeit viele: Gibt es neben der Wärmepumpe noch andere Heizarten, die ebenfalls gefördert werden? „Ja“, sagt Oliver Temm, „sofern diese als klimafreundlich gelten.“ Neben der Wärmepumpe werden beispielsweise auch Hybridheizungen, Solarthermie oder Solarthermie-Hybridheizungen, Stromdirektheizungen und sogar Biomasseheizungen gefördert. „Auch mit dieser Art von Heizungstausch haben wir umfassend Erfahrungen gesammelt.“