Was Hausbesitzer zum Thema Gas- und Ölheizungen aktuell wissen müssen, erklärt Oliver Temm, Inhaber von Temm Haustechnik. „Gerne beraten wir auch individuell in unserer Heizungssprechstunde.“
Viele Hausbesitzer und Wohnungseigentümerinnen sind verunsichert und bei den Haustechnikunternehmen wie bei Temm Haustechnik klingelt derzeit häufig das Telefon. Denn die Bundesregierung möchte mit dem Gebäudeenergiegesetz das Heizen klimafreundlicher gestalten. Doch bedeutet das nicht das Aus aller funktionierenden Ölkessel oder Gasthermen, wie Oliver Temm beruhigt. Der diplomierte Energieberater gibt zum neuen Gesetz Experten-Tipps.
Neues Gebäudeenergiegesetz gilt ab 1. Januar 2024: Temm Haustechnik informiert
Wichtig zu wissen ist, dass ab 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden soll. „Das bedeutet, reine Gasheizungen oder Ölbrennwertkessel können zu diesem Zeitpunkt nicht mehr eingebaut werden“, berichtet Oliver Temm. Dafür aber beispielsweise Heizungen mit Wärmepumpen oder auch Hybridheizungen seien weiterhin möglich. Hier wird hauptsächlich mit der Wärmepumpe geheizt und an besonders kalten Tagen auf einen fossilen Brennstoff zurückgegriffen oder auf Holz-Pellets. „Oft höre ich die Frage, ob es sich lohnt, schnell vor Januar noch eine Gasheizung einzubauen?“, sagt Oliver Temm und warnt vor einem Schnellschuss: „Hierzu gilt es zu bedenken, dass der Gaspreis aufgrund der CO2-Steuer ab 2027 weiter schrittweise steigen wird.“
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Beim Heizungstausch im Bestand gelten Übergangsfristen
Anders sieht es bei einem Heizungstausch im Bestand aus. Hier sieht das GEG künftig vor, dass nach eingehender Endkundenberatung durch einen Autorisierten Berater eine Verwendung von fossilen Energieträgern – also Öl oder Gas – noch möglich ist. Dies gilt für kleine, mittlere und große Gebäude. „Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ab 2024 getauschten Anlagen spätestens ab 2029 auch mit mindestens 15 Prozent regenerativem Energie-Anteil arbeiten müssen. Dieser Anteil steigt in den Folgejahren noch einmal weiter an“, berichtet Oliver Temm. Dies sei solange möglich, bis die Kommunen den Gebäudeeigentümern den kommunalen Wärmeplan als Entscheidungsgrundlage an die Hand geben. Städte über 100.000 Einwohnern seien dazu ab 2026 verpflichtet und darunter ab 2028.
Heizungen können weiter betrieben oder repariert werden
Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden. „Dies gilt auch, wenn eine Heizung kaputt geht, aber noch repariert werden kann“, erläutert Oliver Temm. Muss eine Erdgas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden, weil sie nicht mehr repariert werden kann oder über 30 Jahre alt ist (bei einem Konstant-Temperatur-Kessel), gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. „In Härtefällen können Eigentümerinnen und Eigentümer von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen sogar befreit werden. Für kaputte Heizungen gilt: sie dürfen repariert werden“, sagt Oliver Temm. „Dies bieten wir mit Temm Haustechnik auch in den nächsten Jahren an.“
Heizen mit erneuerbaren Energien: Umweltschonend und förderfähig
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Individuelle Heizungssprechstunde
Wer vom neuen Gebäudeenergiegesetz betroffen ist oder bei wem das Thema Heizung gerade aktuell ist, der kann sich gerne bei Temm Haustechnik melden. „Wir beantworten Ihre Fragen und finden gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Lösung“, verspricht Oliver Temm und ergänzt: „In vielen Fällen gibt es für Sanierungen auch Fördermittel. Diese beantragen wir mittlerweile für nahezu jedes Projekt erfolgreich.“
Beitragsbild: Ralf Geithe / stock.adobe.com
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