Ab dem 26. September 2023 gibt es eine neue KfW-Förderung für Photovoltaikanlagen zum Ausbau der E-Mobilität. Bezuschusst wird der Kauf und die Installation einer Ladestation in Kombination mit Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher. Temm Haustechnik berät und unterstützt bei den Anträgen.
<Update: 27.09.23> Die bereit gestellten Fördermittel für 2023 sind ausgeschöpft – nach nur einem Tag Laufzeit. Für das Jahr 2024 stehen Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro zur Verfügung. Sobald ein neuer Beantragungstermin fest steht, informieren wir auf unseren Kanälen rechtzeitig.
Elektroautos mit selbst erzeugtem, klimafreundlichem Strom aufladen zu können: Das ist das Ziel der KfW Förderung 442 unter dem Namen „Solarstrom für Elektroautos“. „Attraktiv ist die Förderung auch deshalb, weil sie neben der Ladestation und ihrer Installation auch die Photovoltaikanlage und den Stromspeicher fördert“, weiß Oliver Temm, Inhaber von Temm Haustechnik. Insgesamt beträgt die Fördersumme bis zu 10.200 Euro. Das Team von Temm Haustechnik berät und unterstützt bei der Antragsstellung. „Photovoltaikanlagen und Elektroautos sind eine großartige Kombination“, sagt er.
Ladestation, Photovoltaikanlage und Stromspeicher werden gefördert
Zu den geförderten Maßnahmen gehören der Kauf einer Ladestation mit mindestens 11 Kilowatt Ladeleistung. Der Kauf einer Photovoltaikanlage mit mindestens fünf Kilowatt Peak (kWp) Spitzenleistung sowie der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) nutzbarer Speicherkapazität. Zudem wird der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage inklusive aller Installationsarbeiten bezuschusst. Ein Energiemanagementsystem zur Steuerung der Gesamtanlage ist ebenfalls Teil der Förderung.
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Voraussetzungen für die Förderung: Neue Komponenten und Elektroauto
„Die neue KfW Förderung bietet gute Möglichkeiten, allerding ist sie auch an einige Voraussetzungen gebunden“, berichtet Temm. So müssten alle Bestandteile wie Ladestation, Photovoltaikanlage sowie Solarstromspeicher fabrikneu angeschafft werden. „Sie müssen unbenutzt und ungebraucht sein. Keine dieser Komponenten darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorhanden sein.“
Zudem benötigen die Antragsteller oder eine im Haushalt lebende Person ein Elektroauto oder hat zum Zeitpunkt des Antrags ein solches bestellt. „Es ist wichtig, dass es sich um ein reines Elektroauto handelt. Hybridautos sind von der Förderung ausgeschlossen“, sagt Oliver Temm. Bei einem privaten Leasing muss der Vertrag mindestens 12 Monate laufen. Dienstwagen werden nicht gefördert. Wichtig sei auch, dass das Haus zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits besteht und die Antragsteller darin wohnen.
Photovoltaik und Solarstrom
Temm Haustechnik im Mansfelder Land ist spezialisiert auf die Installation von Photovoltaikanlagen. Auf Wunsch immer auch mit Ladestation und Speicher.
Fördermöglichkeiten nutzen: Temm Haustechnik berät und installiert
„Wollen Sie die Fördermöglichkeit nutzen oder sich beraten lassen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu meinem Team und mir auf“, sagt Oliver Temm. Temm Haustechnik berät und installiert von der Ladestation über die Photovoltaikanlage bis zum Pufferspeicher. „Außerdem unterstützen wir bei der Antragstellung.“
Beitragsbild: Tetastock / stock.adobe.com
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