Was Hausbesitzer zum Thema Gas- und Ölheizungen aktuell wissen müssen, erklärt Oliver Temm, Inhaber von Temm Haustechnik. „Gerne beraten wir auch individuell in unserer Heizungssprechstunde.“
Viele Hausbesitzer und Wohnungseigentümerinnen sind verunsichert und bei den Haustechnikunternehmen wie bei Temm Haustechnik klingelt derzeit häufig das Telefon. „Muss meine Heizung jetzt raus?“, gehört dabei zu den Fragen, die sich die Menschen am häufigsten stellen. Denn die Bundesregierung möchte mit dem Gebäudeenergiegesetz das Heizen klimafreundlicher gestalten. Doch bedeutet das nicht automatisch das sofortige Aus aller funktionierenden Ölkessel oder Gasthermen, wie Oliver Temm beruhigt. Der diplomierte Energieberater gibt erste Tipps.
Neues Gebäudeenergiegesetz gilt ab 1. Januar 2024: Temm Haustechnik informiert
Wichtig zu wissen ist, dass ab 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden soll. „Das bedeutet, reine Gasheizungen oder Ölbrennwertkessel können zu diesem Zeitpunkt nicht mehr eingebaut werden“, berichtet Oliver Temm. Dafür aber beispielsweise Heizungen mit Wärmepumpen oder auch Hybridheizungen seien weiterhin möglich. Hier wird hauptsächlich mit der Wärmepumpe geheizt und an besonders kalten Tagen auf einen fossilen Brennstoff zurückgegriffen oder auf Holz-Pellets. „Oft höre ich die Frage, ob es sich lohnt, schnell vor Januar noch eine Gasheizung einzubauen?“, sagt Oliver Temm und warnt vor einem Schnellschuss: „Hierzu gilt es zu bedenken, dass der Gaspreis aufgrund der CO2-Steuer ab 2027 weiter schrittweise steigen wird.“
Temm Haustechnik rät: Übergangsregelungen für Bestandsgebäude im Blick behalten
Für diejenigen, die derzeit noch mit Gas oder Öl heizen, gibt es Übergangsregelungen. „Viele Hausbesitzer, die aktuell mit Gas oder Öl heizen können sich erst einmal entspannen“, sagt Oliver Temm. „Die Austauschpflicht für alte Gasthermen und Ölheizungen gilt erst ab einem Alter der Heizung von 30 Jahren. – Jüngere, Gas- und Ölheizungen, die funktionieren, müssen also erst einmal nicht ausgetauscht werden“, erklärt Temm. Auch Hausbesitzerinnen und Besitzer über 80 Jahren sind von der Austauschpflicht ausgenommen. Erst wenn das Haus verkauft oder überschrieben wird, soll der Heizungstausch mit einer Frist von zwei Jahren Pflicht werden. Bislang heizt noch fast die Hälfte aller Deutschen mit Gas und rund ein Viertel mit Öl.
Kaputte Heizungen dürfen weiter repariert werden
„Für kaputte Heizungen gilt: sie dürfen repariert werden“, sagt Oliver Temm. „Dies bieten wir mit Temm Haustechnik auch in den nächsten Jahren an.“ Gehen die Heizungen irreparabel kaputt gibt es eine Übergangsfrist von drei Jahren. Dann gilt auch hier die 65 Prozent Regel. Das heißt Gaskessel dürfen nur in Kombination mit erneuerbaren Energien eingebaut werden.
Wer Fragen zur eigenen Heizung hat oder von der 30 Jahre Regelung betroffen ist, kann sich gerne bei Temm Haustechnik melden. „Wir beantworten gerne Ihre Fragen und finden gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Lösung“, verspricht Oliver Temm und ergänzt: „In vielen Fällen gibt es für solche Sanierungen auch Fördermittel. Diese beantragen wir mittlerweile für nahezu jedes Projekt erfolgreich.“
Beitragsbild: Ralf Geithe / stock.adobe.com
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